Die „The Walking Dead“ Fans dürfen sich freuen, die Law Busters stellen diesmal eine neue Theorie zur Serie auf. Ebenso die (nicht mehr ganz so neue) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in aller Munde und wir verbinden diese beiden polarisierenden Themen in unserem neuen Beitrag.
Bisher wurde in „The Walking Dead“ nicht wirklich geklärt warum die Toten zurückgekommen sind, die Rede ist von einer Seuche. Für die Law Busters ist die Sache klar, es ist eine zutiefst missverstandene Situation. Die Zombies kehren noch einmal zurück, da sie ihren digitalen Nachlass anhand der DSGVO regeln wollen.
Inzwischen ist es (leider?!) selbstverständlich, dass wir bei einer oder mehreren Onlineplattformen angemeldet sind und dort für die Öffentlichkeit Bilder bzw. Kommentare posten und sharen und der jeweilige Anbieter die Daten sammelt bzw. diese dort abgelegt sind. Doch was passiert mit all unseren Daten nach unserem Ableben!? Der digitale Nachlass ist sozusagen alles was wir digital hinterlassen. Darunter fallen vor allem E-Mail und Social Media Accounts (ebenso Bitcoin Guthaben). Insbesondere private Accounts würden unter §§ 531, 1448 ABGB fallen, also höchstpersönliche Rechte darstellen, welche nicht vererbbar sind. Andererseits stellt die Anmeldung auf einer Onlineplattform eine vertragliche Nutzung dar, die je nach Plattform zu unterschiedlichen Handhabungen im Todesfall führt. So gesehen können also persönliche Accounts bzw. Daten zur Erbmasse dazugezählt werden (zukünftige Judikatur wird hier hoffentlich Gewissheit bringen).
Die Anmeldung auf einer Onlineplattform stellt eine vertragliche Nutzung dar.
Nicht jeder Post oder Foto sollte für die Ewigkeit bestehen bleiben bzw. die Angehörigen Kenntnis erlangen, weshalb wieder das Recht auf Löschung von rechtswidriger und unrichtiger Daten ins Spiel kommt -mit einem Haken. Bei diesem Recht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, welches nach dem Tod nicht mehr geltend gemacht werden kann, da es nicht in die Verlassenschaft übergeht. Das heißt das Datenschutzrecht scheidet (und schied) aus um den digitalen Nachlass zu regeln. Nun ist ganz klar weshalb die Beißer zurückkamen. Man ruht unruhig wenn die eigenen Daten noch im Netz herumkursieren, deshalb kommt man sicherheitshalber noch einmal als Zombie zurück um seinen Anspruch auf Löschung geltend zu machen. (Detail am Rande: es existieren hiebei andere rechtliche Möglichkeiten z.B. über das Urheberrecht und den postmortalen Persönlichkeitsschutz Ansprüche geltend zu machen).
AU-F