Am Anfang des Jus-Studiums lernt man den einen oder anderen (Zauber-) Spruch, der einen überlegen lässt, ob man nicht doch endlich versehentlich in Hogwarts gelandet ist.

Einer dieser Sprüche bzw. Begriffe ist „vinculum iuris“ bzw. in der Langfassung „obligatio est vinculum iuris quo necessitate adstringimur“ zu Deutsch „das Rechtsband“ bzw. „Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsband, durch welches wir nach Notwendigkeit miteinander verbunden sind“.  Jetzt einfach gesagt: Zwei Personen gehen eine Bindung bzw. eine Beziehung ein, in der Folge sind sie einander etwas schuldig. Bei „vinculum iuris“ handelt sich also um die ursprüngliche römisch rechtliche Definition des „Schuldverhältnis“.

Ähnlich erklärt es auch Professor Dumbledore in „Harry Potter und der Feuerkelch“. Und zwar als er die Funktion des Feuerkelches erklärt. So erläutert er den Schülern, die „bindende Wirkung“, wenn sie ihren Namen in den Feuerkelch werfen um am Trimagischen Turnier teilzunehmen und dieser dann den Namen auswirft. Wurde man erst mal auserwählt, kann man es sich nicht mir anders überlegen, das Schuldverhältnis ist begründet und man ist nunmehr an einen magischen Vertrag gebunden.

AU-F

PS: ja, bei dem Beispiel ergeben sich bewusst viele weitere rechtliche Fragestellungen, denen sich die Law Busters in naher Zukunft gerne annehmen. Zum Beispiel: Stellt der Feuerkelch lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar? Ist es auch bindend, wenn jemand anderes den Namen einwirft!?