Gemeint ist Anthony Hopkins diesmal nicht als Hannibal sondern als Ted Crawford im Thriller von Gregory Hoblit aus dem Jahr 2007.
Ted Crawford schießt auf seine Gattin um sich an ihr wegen einer Affäre mit einem anderen Mann (dem später ermittelndem Polizisten) zu rächen, diese überlebt den Mordversuch und liegt im Koma. Ihr Gatte wird wegen versuchten Mordes angeklagt und schließlich freigesprochen, weil in dem Verfahren so ziemlich alles schief geht was nicht schief gehen soll. Denn der Polizist der Ted Crawford verhaftet, ein Geständnis erwirkt und ihn tätlich angreift ist zugleich der Geliebte seiner Gattin.
Hier ist der Grundsatz der Objektivität (§ 3 Abs. 2 StPO) verletzt, insbesondere die Regelungen der Befangenheit von Organen der Polizei iSd § 47 StPO wurden nicht beachtet. So hat sich jedes Organ der Kriminalpolizei wegen Befangenheit seines Amtes aus eigenem Antrieb zu enthalten. Zwar nicht nach § 47 Abs. 1 Z 1 StPO, denn verheiratet sind oder waren der Polizist und Crawfords Gattin nicht. Aber nach § 47 Abs. 1 Z 3 StPO, es liegen andere Gründe vor, die geeignet sind, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Schließlich hatten die beiden ein außereheliches Verhältnis.
Am Ende des Films kommt es zum neuerlichen Verfahren gegen Crawford obwohl er freigesprochen wurde und zwar wegen Mordes, denn inzwischen hat Ted Crawford die lebenserhaltenden Maschinen seiner Gattin abschalten lassen. Dabei wird der sogenannte ne bis in idem-Grundsatz angesprochen. Damit ist das Verbot von der wiederholten Strafverfolgung gemeint. Davon nicht betroffen sind aber die Fortsetzung, die Fortführung, die Wiederaufnahme, die Erneuerung des Strafverfahrens und die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Am Ende kommt es also zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 352 Abs. 1 Z 2 StPO. Schließlich erklärt Ted Crawford dem Staatsanwalt gegenüber, dass er alles geplant hatte. Er legt einerseits ein Geständnis im Sinne der Ziffer 2 ab anderseits ergeben sich neue Beweismittel, schließlich erzählt er wo sich die Tatwaffe befindet. Dies erscheint jedenfalls geeignet die Verurteilung des Beschuldigten nahezulegen.
AU-F